RECHTSANWALT PARIS - Haftpflichtrecht - Körperschäden aus Verkehrsunfälle

Maître Dominique Alric
27 rue la Boëtie
75008 Paris

WARUM EIN ANWALT IN FRANKREICH?


Unfälle im Ausland (Frankreich) sind erfahrungsgemäß nicht leicht von Deutschland aus zu regeln.

Der Geschädigte kann zwar nach einem Unfall –aufgrund der 4. KH Richtlinie der Europäischen Union- in Frankreich seine Schadenersatzansprüchen in seinem Heimatland geltend machen, doch führt die Tatsache, daß das französische Recht zur Anwendung kommt, oft zu Schwierigkeiten bzw. zu einer –nicht unbedeutenden- Minderung der Entschädigung, da französisches Recht bekanntlich großzügiger für Unfallopfer (Personenschäden) im Straßenverkehr ist.

Es ist deshalb ratsam, einen französischen Anwalt einzuschalten, der sich im französischen Recht auskennt, zumal es gravierende Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der Länder gibt.

Bei schweren Körperverletzungen ist die Zuziehung eines französischen Anwalts sinnvoll und bei einer Klageerhebung in Frankreich unbedingt notwendig.